Rechtsprechung
BGH, 23.01.1974 - IV ZB 38/73 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,5898) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sorgfaltspflicht - Urteilszustellung - Anwalt - Zustellungsvermerke - Empfangsbekenntnis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1974, 572
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.05.1974 - IV ZB 6/74
Fristversäumnis - Wiedereinsetzung - Notwendige Schritte - Fristwahrung - …
Deshalb haben das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Anwalt in einem solchen Falle als verpflichtet anzusehen ist, entweder selbst in den Handakten einen Vermerk über die Zustellung des Urteils niederzulegen und, wenn ihm diese nicht vorliegen, zu diesem Zweck die alsbaldige Vorlage der Handakten mit dem Urteil zu verfügen oder sonst mittels besonderer Weisung zu veranlassen, daß das Büropersonal dieses Datum zwecks Berechnung und Eintragung der Rechtsmittelfrist festhält (vgl. RG HRR 37 Nr. 1552; BGH LM ZPO § 232 Nr. 21 = NJW 1955, 545; § 212 a Nr. 8 = NJW 1969, 1297; BGH VersR 1973, 547 und 1974, 57; Senatsurteil vom 23. Januar 1974 - IV ZR 152/73 - Senatsbeschluß vom selben Tage - IV ZB 38/73). - BGH, 26.03.1974 - III ZR 17/74
Rechtsanwalt - Sorgfaltspflicht - Baulandsachen - Amtszustellung
Palls jedoch das Empfangsbekenntnis Rechtsanwalt W Q H ohne das Urteil vorgelegt sein sollte, so hätte er dafür Sorge tragen müssen, daß schon wegen der all gemeinen Bedeutung einer urkundlichen Empfangsbestätigung über ein Urteil durch einen Prozeßbevollmächtigten ihm das Empfangsbekenntnis nur zusammen mit dem Urteil, dessen Empfang er schriftlich bestätigen sollte, vorgelegt wurde (so auch Beschluß des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 1974 - IV ZB 38/73).